Nationaler NormenkontrollratGesetzgebung digitalisieren

[18.10.2024] Die E-Gesetzgebung ist der zentrale Baustein, um Gesetzgebungsverfahren künftig vollständig digital und medienbruchfrei zu gestalten. Das Bundeskabinett hat hierfür nun wichtige Leitlinien beschlossen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) begrüßt dies – sieht es aber lediglich als ersten Schritt.
Grafik zum digitalen Rechtsetzungskreislauf

Mit dem digitalen Rechtsetzungskreislauf zu besseren Gesetzen.

(Bildquelle: BMI)

Das Bundeskabinett hat wichtige Leitlinien der E-Gesetzgebung beschlossen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) begrüßt diesen Schritt. Die volle Integration des Prozesses in die E-Gesetzgebung als digitale Plattform spare Zeit bei der Erstellung von Gesetzentwürfen und schaffe Kapazitäten für die inhaltliche Arbeit, kommentierte der NKR. Die E-Gesetzgebung habe darüber hinaus das Potenzial, Gesetze qualitativ besser, praxis- und digitaltauglicher zu machen.

„Die E-Gesetzgebung ist der zentrale Baustein, um das Gesetzgebungsverfahren vollständig digital und medienbruchfrei zu gestalten. Es ist ein großer Schritt nach vorne, dass das Kabinett heute Eckpunkte für die einheitliche Nutzung der E-Gesetzgebung in allen Bundesministerien verabschiedet hat. Diese verbindliche Festlegung hatte der NKR seit Jahren gefordert“, kommentiert NKR-Vorsitzender Lutz Goebel. „Mit der baldigen Fertigstellung eines funktionalen Mindestprodukts für die Bundesregierung und der Einführung vergleichbarer Systeme für Bundestag und Bundesrat wird der Weg geebnet für einen durchgängigen, digitalen Prozess vom ersten Regelungsentwurf über die Abstimmung im Parlament bis hin zur digitalen Verkündung der beschlossenen Gesetze.“

Der Nationale Normenkontrollrat forderte die Bundesregierung auf, die Digitalisierung der Gesetzgebung insgesamt weiter voranzutreiben. Ziel sollte es laut NKR sein, den gesamten Rechtsetzungskreislauf schneller, transparenter und effizienter zu gestalten. Hierfür könnten etwa Methoden wie der Digitalcheck in den Gesetzgebungs-Workflow integriert werden. Mit einem ausgebauten Vorbereitungsassistenten könnten Gesetzgebungsreferate Wirkmechanismen und Vollzugsprozesse visualisieren. Zudem könnten Rechtsbegriffe einheitlicher verwendet und verschiedene Qualitätschecks automatisiert durchlaufen werden. 

Die Modernisierung des Gesetzgebungsprozesses sei aber nicht nur eine Frage technischer Lösungen, sondern auch besserer Arbeitsabläufe, so der NKR weiter. „Deshalb braucht die Bundesregierung endlich das seit Langem diskutierte Zentrum für Legistik (ZfL)“, so Lutz Goebel. „Bei dieser Wissens-, Service- und Fortbildungseinheit sollten alle Methoden, Arbeitshilfen und IT-Projekte der besseren Rechtsetzung zusammenlaufen.“



Stichwörter: Politik, Bund, E-Gesetzgebung, NKR


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