NKRKritik am OZG 2.0

[23.02.2024] Der Nationale Normenkontrollrat begrüßt die Schritte zur Standardisierung im nun verabschiedeten OZG 2.0. Kritik wird an der schleppenden Umsetzung der Digitalisierung geübt.
Portätfoto von Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR.

NKR-Vorsitzender Lutz Goebel: „Die Politik ist weit davon entfernt, das Versprechen einzulösen, alle wesentlichen Verwaltungsleistungen flächendeckend zu digitalisieren.“

(Bildquelle: NKR)

Das vom Bundestag verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) soll die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vorantreiben und enthält wichtige Maßnahmen wie die Standardisierung von Datenformaten und Schnittstellen. Trotz der Fortschritte kritisiert der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das Gesetz als nicht ambitioniert genug.

Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR, erklärt: „Sieben Jahre nach Verabschiedung des OZG ist die Politik weit davon entfernt, ihr Versprechen einzulösen, alle wesentlichen Verwaltungsleistungen flächendeckend zu digitalisieren.“ Er führt die Verzögerungen auf einen Mangel an strategischer Klarheit und professioneller Steuerung zurück und fordert deutlichere Maßnahmen, um Deutschland in der internationalen Landschaft der Verwaltungsdigitalisierung nach vorne zu bringen.

Das OZG 2.0 setzt neue Fristen und einen Rechtsanspruch für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für Unternehmen, stärkt die Kompetenzen des Bundes und macht den digitalen Servicestandard zum verbindlichen Qualitätskriterium. Trotz dieser Verbesserungen sieht Goebel weiterhin grundlegenden Änderungsbedarf bis hin zu möglichen Anpassungen des Grundgesetzes, um die Digitalisierung der Verwaltung entscheidend voranzubringen. Der NKR empfiehlt, die Evaluation des OZG 2.0 vorzuziehen und frühzeitig an die Vorbereitung der nächsten Novelle zu denken, um die Digitalisierung in Deutschland spürbar zu beschleunigen.





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