BrandenburgLRH kritisiert Digitalisierungsbestrebungen

[28.08.2020] Der Brandenburger Landesrechnungshof hat seinen Beratungsbericht zur Digitalisierung vorgelegt – mit ausgesprochen deutlicher Kritik hinsichtlich Strategie, Umsetzung und Finanzen.

Der Präsident des Landesrechnungshofs (LRH) von Brandenburg, Christoph Weiser, hat einen Beratungsbericht über die Prüfung der Steuerung, Koordinierung und organisatorischen Umsetzung der Digitalisierung in dem Bundesland an den brandenburgischen Landtag übergeben. Weiser kommentiert die Ergebnisse mit klaren Worten: „Die Staatskanzlei misst ihrer Aufgabe als strategischer Schnittstelle nicht genügend Bedeutung zu. Sie ist für die Aufgabe nicht gewappnet und sie versteckt sich in ungerechtfertigter Weise hinter der Ressorthoheit“, so der LRH-Präsident. Der Bericht bemängelt unter anderem das weitgehende Fehlen eines koordinierten Herangehens der unterschiedlichen Akteure im Digitalisierungsprozess und die mangelnde Zielorientierung der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung. Auch die Gründung der mit drei Millionen Euro jährlich zu 100 Prozent finanzierten DigitalAgentur Brandenburg wird bemängelt: Deren Wirken sei nicht erkennbar und die Landesregierung habe keine „echten Steuerungsrechte“, heißt es in einer Presseveröffentlichung des LRH. Eine E-Government-Strategie sei zwar mit dem E-Government-Gesetz des Landes Brandenburg bereits lange angekündigt, jedoch fehle sie noch. Auch der „erst geringe“ Umsetzungsstand der nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtend vorgesehenen Maßnahmen, das mangelhafte Controlling der Umsetzungsverpflichtungen und die viel zu geringen Anstrengungen, diese Pflichten zeitgerecht zu erfüllen, bemängelte der LRH. Angesichts dieser gravierenden Feststellungen hält es der Landesrechnungshof auch für geboten, dass sich der Landtag damit befasst. Der LRH-Präsident Christoph Weiser regt an, dass der Landtag das Thema Digitalisierung „regelmäßig an zentraler Stelle behandeln und die Landesregierung bei ihrer Aufgabe unterstützen“ solle, etwa durch Beschlüsse und Vorgaben zu Schwerpunkten der Digitalisierung, regelmäßige Berichte, eine auskömmliche personelle Untersetzung des zuständigen Aufgabenbereichs in der Staatskanzlei im Haushalt 2021 und die Befassung mit diesem herausgehobenen Zukunftsthema an zentraler Stelle.





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