SachsenSDTB-Tätigkeitsbericht 2024

[17.04.2025] Die Datenschutzbeauftragte des Freistaats Sachsen hat ihren Tätigkeitsbericht für 2024 vorgelegt. Häufige Probleme betrafen fehlerhafte Webseiten, unzulässige Datenverarbeitung in Behörden und Defizite beim Umgang mit Auskunftsersuchen.
Zwei Print-Ausgaben des sächsischen Datenschutzberichts für 2024 liegen nebeneinander auf einem Tisch.

Der Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024 der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten liegt vor.

(Bildquelle: SDTB/Ronald Bonss)

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Juliane Hundert hat ihren Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2024 veröffentlicht. Die Behörde dokumentiert darin unter anderem Datenschutzverstöße, Beratungsanfragen und Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben. Die Zahl der Beschwerden und Kontrollanregungen stieg auf rund 1.260. Das ist ein Plus von acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zudem wurden erstmals über 1.000 Datenpannen gemeldet. Häufige Ursachen waren Fehlversand, öffentlich sichtbare E-Mail-Verteiler oder fehlende technische Schutzmaßnahmen. Die schriftlichen Beratungsanfragen nahmen ebenfalls zu – viele davon stammten von Datenschutzbeauftragten aus Behörden. Im öffentlichen Bereich schloss die Behörde elf Bußgeldverfahren mit einer Gesamtsumme von rund 14.600 Euro ab. Darunter waren etwa ein unzureichend geschützter Server einer Kommune sowie unzulässige Datenverarbeitung bei einer Wirtschaftsfördergesellschaft. Auch die fehlende Reaktion einer Kommune auf ein Auskunftsersuchen führte zu einem Bußgeld.

Um Datenschutzverstöße auf sächsischen Webseiten zu erfassen, ließ die Behörde über 30.000 Internetauftritte automatisiert prüfen. Dabei wurde in rund 2.300 Fällen eine rechtswidrige Nutzung von Google Analytics festgestellt – meist fehlte eine gültige Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer. Eine Nachkontrolle ergab, dass zwei Drittel der betroffenen Seitenbetreiber nachgebessert hatten.

Kritik äußerte die Behörde auch am Einsatz automatisierter Gesichtserkennung durch die Polizei Sachsen. Die Datenschutzbeauftragte sieht insbesondere bei einem Abgleich in Echtzeit sowie bei massenhaften biometrischen Kontrollen im öffentlichen Raum keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Der Bericht thematisiert daneben auch Einzelmaßnahmen in der kommunalen Praxis. So wurde ein Ordnungsamt beanstandet, das wiederholt Elterntaxis fotografierte – ohne ausreichende Rechtsgrundlage. In einem weiteren Fall verwarnte die Behörde eine Kommune, die auf ein Auskunftsersuchen nicht reagiert hatte. Außerdem wurden rechtliche Fragen beim digitalen Krankmeldeverfahren, beim Umgang mit Ausweiskopien und bei der Nutzung von Online-Beschwerdeformularen geprüft. Auch das Auskunftsrecht kommunaler Mandatsträgerinnen und -träger gegenüber der Verwaltung war erneut Thema.





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