OZGRegistermodernisierung benötigt
Mit der Digitalisierung ihrer Bürgerservices tun sich die deutschen Behörden bislang eher schwer. Nun macht aber das Onlinezugangsgesetz (OZG) Bund, Ländern und Kommunen kräftig Druck. Geht es nach dem Gesetzgeber, sollen bis Jahresende bundesweit rund 600 Verwaltungsdienstleistungen in digitaler Form bereitstehen. Ein ehrgeiziges Ziel, das sich mit großer Wahrscheinlichkeit in der verbleibenden Zeit nicht umsetzen lässt. Deshalb beschloss der IT-Planungsrat in seiner 38. Sitzung im Juni 2022 einen OZG-Booster. Dieser soll zumindest die Verfügbarkeit der vorrangig zu digitalisierenden Einer-für-Alle (EfA)-Leistungen bis Jahresende gewährleisten. Ein sinnvoller Zwischenspurt, der aber einen entscheidenden Haken hat: Es gibt keinen flächendeckenden Zugriff auf aktuelle und konsistente Datenbestände. Stattdessen stehen viele, zum Teil dezentrale Register zur Verfügung. Digitalisierte administrative Prozesse benötigen jedoch den Zugriff auf eine einheitliche digitale Datengrundlage.
Fehlende einheitliche Datenbasis
Der IT-Planungsrat geht aktuell von mehr als 375 zentralen und dezentralen Registern aus, auf die die einzelnen kommunalen, Landes- und Bundesbehörden zugreifen. Die Register sind in der Regel nicht miteinander vernetzt, was dazu führt, dass in unterschiedlichen Behörden nicht selten unterschiedliche Datensätze zu einer Person vorliegen. Dies verursacht Fehler, Mehraufwand und zusätzliche Kosten.
Die eigentlich per Gesetz 2021 beschlossene Registermodernisierung sollte hier Abhilfe schaffen. Daten sollten damit sicher und datenschutzkonform den richtigen Personen zugeordnet und Registerstrukturen effizienter vernetzt werden. Leider haben die Verantwortlichen Stand heute immer noch versäumt, zeitgleich mit den OZG-Leistungen eine einheitliche Informationsgrundlage digital verfügbar zu machen. Digitale Abläufe sollten sozusagen ihre „Register ziehen“ können und so die Verfügbarkeit der Informationen ermöglichen. Aktuell steuert das OZG über mehrere Manuale die Töne an, während das Registermodernisierungsgesetz (RMG) autonom seine Register zieht.
Lieber einen Schritt zurückgehen
Der Grund ist ganz einfach: Während das Onlinezugangsgesetz bereits im August 2017 in Kraft trat, starteten die Verantwortlichen die Registermodernisierung erst 2019. Anstatt beide Projekte von Anfang an eng aufeinander abzustimmen, arbeiten die Verantwortlichen zeitversetzt an zwei Fronten. Das trägt nicht dazu bei, das OZG effektiv umzusetzen. Zumal durch das sukzessive Vorgehen zum Teil nicht einmal die technischen Anforderungen klar definiert sind, die es für eine einheitliche Datenbasis braucht.
Selbst wenn ein Grundgerüst an digitalen Angeboten im Laufe des Jahres 2023 bundesweit stehen sollte, bedeutet das nicht, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen auch wirklich alle Vorteile eines sauber digitalisierten Prozesses nutzen können. Schließlich wird ein analoger Prozess nicht automatisch besser und effektiv, nur weil der Ablauf digitalisiert ist. Statt in den Genuss nahtloser Dienste zu kommen, werden sich die Bürgerinnen und Bürger unter Umständen über ein auf halber Strecke digitalisiertes Stückwerk ärgern.
Mit welchen Maßnahmen also ließe sich das OZG doch noch effektiv umsetzen? Vielleicht sollte man für alle Leistungen, die nicht Teil des Booster-Pakets sind, einen Schritt zurückgehen und zunächst die Register modernisieren. So ließen sich zumindest zentrale Verfahren bereitstellen, die behördenübergreifend und ohne Medienbruch online funktionieren. Eine modernisierte Registerlandschaft, die eng mit digitalen Verwaltungsleistungen verzahnt ist, kann weit mehr als den Datenaustausch auf eine neue Ebene heben. Möglicherweise lassen sich durch sie auch weitere, bislang ungeahnte Potenziale erschließen, damit Bürgerinnen, Bürger sowie Behörden Verwaltungsdienste noch leichter nutzen können.
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