NEGZImpulse für die Digitalverfahrensgesetzgebung

[31.03.2025] Unterschiedliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene sowie Überschneidungen zwischen verschiedenen Gesetzen stehen einer kohärenten Digitalverfahrensgesetzgebung entgegen. Das NEGZ hat nun ein Impulspapier zur Schaffung rechtssicherer Grundlagen für die Verwaltungsdigitalisierung vorgelegt.

Eine intransparente Gesetzeslage erschwert die Durchführung digitaler Verwaltungsverfahren.

(Bildquelle: sdecoret/123rf.com)

Die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland kommt nur schleppend voran. Ein zentraler Grund dafür ist die zersplitterte Gesetzeslage, konstatiert das Nationale E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ). Regelungen für digitale Verwaltungsverfahren finden sich verstreut über eine Vielzahl von Gesetzen und auf unterschiedlichen Ebenen. Auch zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern gibt es Unterschiede, sodass sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen einem undurchsichtigen Regulierungsgeflecht gegenübersehen. Dies führt nicht nur zu Frust und Unverständnis, sondern ist ebenso der Ausgangspunkt von Rechtsunsicherheit und unnötig komplizierten Prozessen.

Nun hat das NEGZ im Rahmen des Arbeitskreistreffens E-Government-Recht ein Impulspapier vorgestellt, in dem diese Herausforderungen beleuchtet werden. Die Autorin und die Autoren – Sarah Rachut, Wilfried Bernhardt und Sönke E. Schulz – zeigen darin praxisnahe Wege, wie durch eine einheitliche, klare und rechtssichere gesetzliche Grundlage das volle Potenzial digitaler Verwaltungsverfahren genutzt werden kann. Sie fordern in ihrem Papier eine Neustrukturierung des rechtlichen Rahmens für eine moderne, bürgernahe und effiziente Verwaltung.



Stichwörter: Politik, Gesetzgebung, NEGZ


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