BfDI33. Tätigkeitsbericht vorgestellt

Die BfDI Louisa Specht-Riemenschneider (l.) übergibt ihren Tätigkeitsbericht der Präsidentin des Deutschen Bundestags, Julia Klöckner.
(Bildquelle: BfDI)
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, blickt anlässlich der Vorstellung des 33. Tätigkeitsberichts auf die aktuellen Herausforderungen für einen ermöglichenden Datenschutz und verteidigt die Informationsfreiheit. Die seit September 2024 amtierende Bundesbeauftragte setzt dabei auf einen Paradigmenwechsel: „Datennutzbarkeit und Datenschutz schließen einander nicht aus.“ Im Mittelpunkt der neuen Strategie soll der frühzeitige Dialog mit allen Beteiligten stehen. „Meine Amtszeit ist eine Einladung zum Dialog an jeden, der Datenschutzrecht einhalten will“, bekräftigte die Bundesbeauftragte. Das gilt auch für die Informationsfreiheit, die gestärkt werden solle.
Im vergangenen Jahr wurde die europäische KI-Verordnung verabschiedet. Specht-Riemenschneider hat den Prozess konstruktiv begleitet. Eine Herausforderung für das kommende Jahr bestehe darin, das Zusammenspiel von KI-Verordnung und Datenschutzrecht zu orchestrieren. Sie wolle grundrechtskonformes KI-Training und -Entwicklung in Europa ermöglichen, betonte die BfDI. Alle, die sich an europäisches Recht halten wollen, sollten die notwendige Beratung bekommen, um KI-Projekte zu verwirklichen. Das europäische Datenschutzrecht stehe dem nicht entgegen. Die Rechtswissenschaftlerin stellte ihre Auslegung der aktuellen Rechtslage klar: „Eine KI, die rechtswidrig mit Daten trainiert wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtskonform genutzt werden. Der Anwender ist nicht automatisch verantwortlich für die Trainingsphase.“
Beim Thema digitale Gesundheit sieht die BfDI deutliche Erfolge im vergangenen Jahr. Specht-Riemenschneider konnte bereits erreichen, dass Versicherte ihren Widerspruch gegen die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) über sämtliche Kommunikationskanäle einreichen können und dass die Krankenkassen ihre Informationspflichten erfüllen. Beim Forschungsdatenzentrum konnte die BfDI zudem darauf hinwirken, dass die Grundsätze der Vertraulichkeit und der Datenminimierung gewahrt werden.
Ein insgesamt erhöhtes Bewusstsein für das Thema Datenschutz lässt sich an der Statistik der Datenschutzbehörde ablesen: Mit 8.670 Beschwerden bei der BfDI gab es über alle Themenbereiche hinweg einen Zuwachs im Vergleich zum Jahr 2023 (7.782 Beschwerden). Kontrollen sowie Beratungs- und Informationsbesuche bei beaufsichtigten Stellen konnten auf einem gleichbleibend hohen Niveau realisiert, das Beratungsangebot ausgebaut werden.
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