StandardisierungStandardverordnung Onlinezugang praktisch umsetzen

[12.12.2025] Im Juni hat der IT-Planungsrat die Standardverordnung Onlinezugang beschlossen, die im Oktober in Kraft getreten ist. Damit werden verbindliche Qualitätsanforderungen formuliert, welche die Verwaltung mit ihren digitalen Angeboten einhalten muss. DIN SPEC 66336 und der Servicestandard helfen, diese Vorgaben umzusetzen.
Größere Menge von blauen, runden Aufklebern mit der Aufschrift "Servicestandard hilft", die auf einer weißen Tischplatte liegen.

Der Servicestandard unterstützt Mitarbeitende der Verwaltung dabei, die Anforderungen der OZSV umzusetzen.

(Bildquelle: DigitalService des Bundes)

Die Standardisierung von Onlineservices der Verwaltung rückt zunehmend in den Fokus: Sie verbessert die Nutzungsqualität, schafft Vertrauen und kann außerdem effizienzsteigernd und kostensenkend wirken. Zudem erleichtert Standardisierung die Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen. In diesem Jahr gab es viel Bewegung im Gebiet der Standardisierung von Onlineservices. So gilt seit Oktober 2025 die Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen, kurz: Standardverordnung Onlinezugang oder OZSV. Darauf weist der DigitalService des Bundes hin.

Die Standardverordnung Onlinezugang verpflichtet die Verwaltung, bei digitalen Angeboten verbindliche Qualitätsanforderungen einzuhalten. So soll sichergestellt werden, dass digitale Dienste, die sich an Bürgerinnen und Bürger oder an Unternehmen richten, verständlich, gut nutzbar und verlässlich sind. Für die Umsetzung der Verordnung gelten feste Fristen: Bestehende digitale Angebote, die bis zum 31. Dezember 2027 betrieben werden, haben eine Übergangsfrist und müssen die Anforderungen spätestens bis zum 31. März 2030 erfüllen. Digitale Angebote, die ab dem 1. Januar 2028 neu betrieben werden, müssen die Qualitätsanforderungen sofort einhalten. Die Qualitätsanforderungen der OZSV gelten als erfüllt, wenn Mitarbeitende der Verwaltung die DIN SPEC 66336 einhalten. Diese Anfang 2025 veröffentlichte Spezifikation benennt und spezifiziert die Qualitätsanforderungen, die für die Umsetzung der Verordnung maßgeblich sind (wir berichteten).

Der Servicestandard – als offizielle Empfehlung von Bund und Ländern – unterstützt dabei, die Vorgaben von OZSV und DIN SPEC 66336 umzusetzen. Er zeigt, wie die DIN SPEC 66336 angewendet wird, und bietet eine klare Orientierung für die Entwicklung und den Betrieb digitaler Angebote. Verwaltungsmitarbeitende erhalten verständliche Schritte, Beispiele und praktische Hilfen, die sie direkt nutzen können. Seit Anfang Juni gibt es mit zudem eine umfassende Infowebseite als neues praxisorientiertes Hilfsangebot für den Servicestandard (wir berichteten).

Der DigitalService weist darauf hin, dass bei deren Aufbau zahlreiche Fachleute aus unterschiedlichsten Bereichen eingebunden wurden, um den tatsächlichen Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer zu entsprechen. Dies gelte auch für alle bisherigen Entwicklungsschritte des Servicestandards sowie für die Erarbeitung der DIN SPEC.





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