EU AI ActSchlanke KI-Aufsicht für Deutschland

Das Bundeskabinett hat sich auf den Entwurf eines Durchführungsgesetzes für den EU AI Act geeinigt.
(Bildquelle: edan/123rf.com)
Am gestrigen Mittwoch (11. Februar 2026) hat das Bundeskabinett den Entwurf des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG) beschlossen. Es legt unter anderem fest, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind. Damit werden die Vorgaben aus der europäischen KI-Verordnung, dem EU AI Act, in Deutschland umgesetzt und wichtige Aufsichtsstrukturen benannt.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) betont, dass es sich im Gesetzgebungsprozess dafür eingesetzt habe, das Gesetz ohne zusätzliche nationale Vorgaben auszugestalten, um Innovationen zu fördern und den Wirtschaftsstandort zu stärken. „Mit diesem Gesetz setzen wir europäische Vorgaben maximal innovationsoffen um und schaffen eine schlanke KI-Aufsicht mit klarem Blick auf die Bedarfe der Wirtschaft. Wir bauen keine zusätzliche Behörde mit Wasserkopf auf, sondern setzen auf bestehende Strukturen, bewährte Ansprechpartner und bündeln Digital-Expertise bei der Bundesnetzagentur. Damit sorgen wir für einen sicheren KI-Einsatz, stärken Wachstum und Innovationskraft unserer Unternehmen“, so Bundesdigitalminister Karsten Wildberger.
Bestehende Aufsichtsstrukturen nutzen
Das KI-MIG regelt die nationale Aufsichtsstruktur für die Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von KI-Systemen quer durch alle Branchen, von industriellen Produkten über digitale Dienste bis zu behördlichen Anwendungen. Mehr als 1.000 Änderungsvorschläge wurden bei der Erstellung berücksichtigt. Das KI-MIG sieht einen hybriden Ansatz vor, der auf bestehenden Aufsichtsstrukturen aufbaut und für Marktakteure klare Anlaufstellen benennt: Die Bundesnetzagentur ist als zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde vorgesehen. Sie soll KI-Expertise zur Durchführung der EU-Verordnung bündeln. Doppelstrukturen sollen vermieden werden. Daher wird auch die bestehende Expertise bereits existierender Marktüberwachungsbehörden in der Produktregulierung genutzt. Unternehmen behalten damit ihre bekannten behördlichen Ansprechpartner, diese decken künftig die KI-VO mit ab (One-Stop-Shop). Der Entwurf geht nun an den Bundesrat und Bundestag.
Aufsicht, aber mit Innovationsauftrag
Zur bestmöglichen Unterstützung von Unternehmen soll die Bundesnetzagentur laut BMDS außerdem einen starken innovationspolitischen Auftrag erhalten. Vorgesehen sind etwa ein KI-Service-Desk als niedrigschwellige Anlaufstelle für KMU und Start-ups, ein Reallabor zur Erprobung innovativer KI-Anwendungen in einem rechtssicheren Rahmen sowie zielgruppenspezifische Vernetzungs-, Unterstützungs- und Schulungsangebote zur KI-Verordnung. In Brüssel will sich das BMDS außerdem für weitere Erleichterungen bei der KI-Verordnung einsetzen, die über die nationale Durchführung hinausgehen, etwa für die rechtssichere Verlängerung der Anwendbarkeitsfristen für Hochrisiko-KI oder eine Verringerung bürokratischer Aufwände.
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