OrientierungshilfeKI in der Verwaltung – aber mit Datenschutz

[01.04.2026] Um Künstliche Intelligenz innerhalb der öffentlichen Verwaltung erfolgreich zu betreiben, müssen europäische und nationale Datenschutzverordnungen eingehalten werden. Der Bayerische Datenschutzbeauftragte hat jetzt eine Orientierungshilfe für die Umsetzung von KI-Projekten vorgelegt.
Häne über Laptop-Tastatur, im Hintergrund ein Bildschirm mit Code, Lichtstimmung Türkis-Blau

Insbesondere wenn KI personenbezogene Daten verarbeiten soll, muss das Datenschutzrecht beachtet werden.

(Bildquelle: scyther5/123rf.com)

Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt gesamtgesellschaftlich, und auch für die öffentliche Verwaltung zunehmend an Bedeutung – so auch in Bayern. Für ihre Entwicklung und Nutzung sind nicht nur neue technologiespezifische Regulierungen wie beispielsweise die EU-KI-Verordnung (AI Act) zu beachten. KI muss zudem die Vorgaben des schon geltenden, nationalen Rechts erfüllen. Wenn KI personenbezogene Daten verarbeiten soll, kommt insbesondere das Datenschutzrecht zum Tragen. Nun hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD), Thomas Petri, eine neue Orientierungshilfe zu Datenschutz bei KI-Projekten speziell in der bayerischen Verwaltung veröffentlicht. „Transparenz, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit sind als Kernanliegen des Datenschutzes auch für die Vertrauenswürdigkeit von KI essenziell. Wie die entsprechenden Vorgaben im Zusammenspiel mit dem neuen KI-Regulierungsrecht wirken, zeigt meine neue Orientierungshilfe Schritt für Schritt auf“, sagt Petri.

Nicht nur für Bayern

Die Orientierungshilfe soll KI aus der Perspektive des Datenschutzrechts erschließen und ein-ordnen – in erster Linie, aber nicht nur für bayerische öffentliche Stellen. Sie stellt zunächst das Phänomen KI in das Licht der EU-KI-Verordnung. Im Anschluss erläutert sie unter Einbezug von Chancen, Risiken, Problemen und Anwendungsfällen die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Entwicklung und Nutzung von KI. Zudem macht sie Vorschläge, wie öffentliche Stellen KI implementieren und nutzen können. Dabei wird deutlich, dass KI für das Datenschutzrecht zwar ein anspruchsvolles Thema darstellt, die über Jahre entwickelten und erprobten Mechanismen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung aber nicht an Grenzen führt. Rechtsanwender können daher auf vorhandene Erkenntnisse ebenso wie auf bewährte Vorgehensweisen zurückgreifen und von dieser Grundlage aus sachgerechte Lösungen entwickeln – die nicht in eine Blockadehaltung münden. Die jetzt vorliegende Orientierungshilfe soll zudem durch die Reihe „AI in a nutshell“ ergänzt werden, die konkrete Einsatzszenarien von KI knapp und auf die wesentlichen Probleme fokussiert aufbereiten wird.





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