Nordrhein-WestfalenBericht der Datenschutz-Beauftragten

[13.09.2021] Die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk legt den 26. Datenschutzbericht für NRW vor. Sie bemängelte, dass manche Behörden dem Informationsfreiheitsgesetz zuwider handeln und kritisierte die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA durch große amerikanische Unternehmen.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit (LDI) in Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, hat ihren ersten Datenschutzbericht vorgestellt. Bei dessen Vorstellung habe sich Gayk, die im Mai 2021 in ihr Amt gewählt wurde, verwundert gezeigt. Dies berichtet die Pressestelle der LDI. So herrsche bei manchen öffentlichen Stellen in NRW noch „die alte Geheimniskrämerei“, obwohl das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW), das Verwaltungshandeln transparenter machen solle, bald zwanzig Jahre alt werde. Das IFG soll es den Bürgern in NRW ermöglichen, ihrer Verwaltung auf den Zahn zu fühlen. Dennoch, so Gayk, schöben manche Behörden immer noch Geheimhaltungsinteressen vor, die nach dem IFG NRW unbeachtlich seien. Im Hinblick auf den Datenschutz findet Gayk besonders problematisch, dass große amerikanische IT- und Internet-Unternehmen weiterhin personenbezogene Daten in die USA übermitteln, obwohl sie die Daten nicht vor einem möglichen Zugriff der US-Sicherheitsbehörden schützen können. Das sei spätestens nach der so genannten Schrems-II-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr zulässig. Gayk fordert, dass diese Unternehmen datenschutzgerechte Produkte und Dienstleistungen für den europäischen Markt anbieten. Sonst müssten sich viele Unternehmen und Verwaltungen in NRW neu orientieren, um nicht selbst Datenschutzverstöße zu begehen.
Neben der Durchsetzung der europäischen Datenschutzanforderungen waren auch die datenschutzrechtlichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie ein dominierendes Thema. Die Digitalisierung der Schulen, die Vernetzung von Homeoffices mit dem Betrieb, die Verarbeitung von Daten zur Kontaktnachverfolgung oder die Datenverarbeitung in Impfzentren und Teststationen sind nur einige Themen, mit denen die Datenschutzbehörde befasst war und auch immer noch sein wird. Gayks Fazit fällt gemischt aus: Manches sei gut und datenschutzkonform gelöst worden, andere Datenverarbeitungen seien nach dem Motto „Wo gehobelt wird, da fallen Späne“ gelaufen, sagte Gayk. Ihre Behörde habe diese Fragestellungen mit Augenmaß verfolgt, die verantwortlichen Stellen beraten und mit ihren Befugnissen auf datenschutzgerechte Lösungen hingewirkt.





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