GesetzgebungBundesgesetzblatt soll digital werden
Das vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Bundesgesetzblatt (BGBl) ist das amtliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland, das vor allem der Bekanntmachung von Bundesgesetzen dient. Maßgeblich ist bisher immer noch die gedruckte Ausgabe. Zwar existieren davon auch elektronische Kopien, doch die verbindliche amtliche Fassung ist jene auf Papier. Das soll sich jetzt ändern: Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung und zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens beschlossen. Damit sollen ab dem kommenden Jahr Gesetze und Verordnungen des Bundes auch offiziell elektronisch im Internet verkündet werden. Die Papierform fällt dann weg.
Inhalte sind leichter zugänglich
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der amtlich gültigen, elektronischen Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Internet-Plattform vor. Gegenüber der papiergebundenen Ausgabe bietet diese Version zahlreiche Vorteile: Sie beschleunigt den Ausgabeprozess, verbessert den Zugang zu den amtlichen Inhalten und spart Ressourcen. Bisher muss die gedruckte amtliche Fassung entweder gegen Entgelt bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden. Demgegenüber soll das neue, offizielle elektronische Bundesgesetzblatt unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Es kann dann ohne Einschränkung gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden. Zudem soll das elektronische Bundesgesetzblatt künftig auch das alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen werden. Bisher konnten in begründeten Ausnahmefällen Rechtsverordnungen auch im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht werden.
Authenzität wird technisch abgesichert
Der Verlässlichkeit von Authentizität und Integrität soll durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen Rechnung getragen werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass jede Nummer des Bundesgesetzblatts mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein muss, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können.
Die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblatts setzt eine Änderung des Artikels 82 Absatz 1 Grundgesetz durch Ergänzung eines Gesetzesvorbehalts zur Ausgestaltung der Gesetzesverkündung voraus. Ein Entwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung wird jetzt parallel unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat eingebracht. Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird in einem nächsten Schritt dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.
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