Rheinland-PfalzPreiswürdige Nachnutzung von Onlinediensten

[21.03.2025] Rheinland-Pfalz wurde für seine EfA-Strategie bei der OZG-Umsetzung mit dem govdigital-Sonderpreis ausgezeichnet. Besonders gewürdigt wurde die erfolgreiche Nutzung des Marktplatzes für EfA-Leistungen, der Kommunen die Nachnutzung von Onlinediensten erleichtern soll.

Das Land Rheinland-Pfalz wurde – gemeinsam mit den Pilotkommunen Landeshauptstadt Mainz, Landkreis Alzey-Worms und Verbandsgemeinde Asbach – auf dem Kongress Digitaler Staat in Berlin mit dem govdigital-Sonderpreis ausgezeichnet. Das Land erhalte den Preis für die Anwendung des Einer-für-Alle-Modells bei der OZG-Umsetzung und für seine Vorreiterrolle bei der digitalen Bereitstellung öffentlicher Verwaltungsdienstleistungen, heißt es aus dem Digitalministerium. Dabei sei insbesondere die erfolgreiche Nutzung des digitalen Marktplatzes für EfA-Leistungen gewürdigt worden.

Dieser wurde von der Tech-Genossenschaft govdigital gemeinsam mit der FITKO entwickelt; er soll es Kommunen ermöglichen, Onlinedienste rechtssicher nachzunutzen. Vergeben wurde der Preis im Rahmen der Verleihung des Ko-Pionier-Preises, der die Nachnutzung innovativer Verwaltungslösungen fördern will. „Die Digitalisierung kommt durch das erstmals bundesweit erprobte Verfahren über den digitalen Marktplatz für EfA-Leistungen weiter voran“, sagte die rheinland-pfälzische Digitalisierungsministerin Dörte Schall. „Wir haben die Grundlagen für eine rechtssichere Nachnutzung von bundesweiten Onlineservices nach dem Prinzip Einer für Alle geschaffen und hoffen, dass auch andere Akteure von unseren Erfahrungen profitieren können.“

40 Prozent der Verwaltungsleistungen digital

In Rheinland-Pfalz sind mittlerweile rund 40 Prozent der am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen im Land digital verfügbar. Das Land hatte zu Beginn des Jahres 2024 ein EfA-Roll-out-Programm eingerichtet (wir berichteten). Ein Teil dieses Roll-out-Prozesses bildet der Abschluss von Nachnutzungsverträgen zwischen dem jeweils bereitstellenden Land und Rheinland-Pfalz sowie von Sub-Nachnutzungsverträgen zwischen Rheinland-Pfalz und seinen Kommunen. Grund hierfür ist die Weitergabe der Nutzungsrechte am jeweiligen Onlinedienst, damit die Vollzugsstellen den Onlineservice rechtssicher nachnutzen können.

Rheinland-pfälzischer Weg der Nachnutzung

Die Vertragsabschlüsse erfolgen vollständig digital auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen. Das Land Rheinland-Pfalz wird auf diesem durch die eigens beim Landesbetrieb Daten und Information (LDI) eingerichtete EfA-Clearingstelle vertreten und schließt Verträge mit den Anbietern für EfA-Onlinedienste und den Kommunen ab.

Rheinland-Pfalz hat in Zusammenarbeit mit govdigital das Verfahren entwickelt, das den rheinland-pfälzischen Weg der Nachnutzung von EfA-Onlinediensten abbildet und zudem erfolgreich Pilotierungen unter Beteiligung kommunaler Vollzugsstellen vorgenommen. Die Stadt Mainz und der Kreis Alzey-Worms haben laut Digitalministerium inzwischen je zehn Sub-Nachnutzungsverträge abgeschlossen – und nehmen damit eine Pionierrolle ein.





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