DIN SPEC 66336Qualitätsstandards für digitale Verwaltungsleistungen

BMI, DIN und DigitalService haben gemeinsam mit einem Konsortium aus über 40 Organisationen die DIN SPEC entwickelt.
(Bildquelle: DigitalService)
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erwarten von der öffentlichen Verwaltung ähnlich nutzerfreundliche digitale Services, wie sie es aus anderen Lebensbereichen gewohnt sind. Nun wurde die DIN SPEC 66336 „Qualitätsanforderungen für Onlineservices und-portale der öffentlichen Verwaltung“ verabschiedet und gleichzeitig veröffentlicht. Dies meldet das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Das vom BMI im Rahmen der OZG-Umsetzung initiierte Standarddokument legt erstmals klare und überprüfbare Qualitätsanforderungen für digitale Verwaltungsleistungen fest. Die Erarbeitung erfolgte innerhalb von nur drei Monaten gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), dem DigitalService des Bundes sowie einem Konsortium aus über 40 Organisationen. Vertreterinnen und Vertreter aller Verwaltungsebenen sowie Fachleute aus Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft waren beteiligt.
Einheitliches Niveau für digitale Verwaltungsleistungen
Indem die DIN SPEC 66336 Anforderungen an nutzerfreundliche digitale Verwaltungsdienste definiert, soll das bisher eher heterogene Qualitätsniveau digitaler Services auf ein einheitliches, hohes Niveau gehoben werden, so das BMI. In 13 Kapiteln werden Anforderungen von der Nutzeranalyse bis hin zur Evaluation und Weiterentwicklung digitaler Dienste umrissen. Nach ihrer nun erfolgten Veröffentlichung soll die DIN SPEC 66336 auch Grundlage der Rechtsverordnung zu Qualitätsanforderungen nach § 6 OZG und Kern des neuen Servicestandards werden, der seit Sommer 2024 von BMI gemeinsam mit dem DigitalService weiterentwickelt wird. Das BMI kündigte zudem weitere Unterstützungsangebote an.
Klare Vorgaben helfen allen
Die DIN SPEC soll dazu beitragen, die Effizienz von Digitalisierungsprojekten zu steigern. So erhalten Verwaltungsbeschäftigte klare Vorgaben für die Ausschreibung, den Betrieb und den Abschluss von Digitalisierungsprojekten. IT-Dienstleistende können von praxisnahen Orientierungshilfen für die Entwicklung und den Betrieb digitaler Dienste profitieren. Zudem können Prüfstellen auf eine verlässliche Grundlage zur Qualitätssicherung zugreifen. Dies soll dazu führen, dass Ressourcen besser eingesetzt und Synergien genutzt werden. So sollen insbesondere Länder und Kommunen entlastet werden – auch finanziell.
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