OSBASouveränität nicht die Mittel entziehen

[05.09.2023] Die Open Source Business Alliance und weitere Organisationen fordern die Bundestagsabgeordneten auf, im kommenden Haushalt deutlich mehr Mittel für Vorhaben zur Stärkung der digitalen Souveränität und des Einsatzes von Open Source Software bereitzustellen.

Im Zusammenhang mit den beginnenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt hat sich die Open Source Business Alliance (OSBA) in einem offenen Brief an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag gewandt. Weitere Unterzeichner sind der digitalpolitische Verein Cnetz, die Gesellschaft für Informatik (GI), die German Unix User Group (GUUG), die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, sowie der gemeinnützige Verein Wikimedia Deutschland. Die Unterzeichnenden fordern die Abgeordneten dazu auf, zentrale Vorhaben zur Stärkung der digitalen Souveränität sowie zum verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung im Einzelplan des Bundesinnenministeriums mit deutlich mehr finanziellen Mitteln als bisher geplant zu berücksichtigen.
Im Koalitionsvertrag und der Digitalstrategie habe die Bundesregierung klar ihr Ziel formuliert, die digitale Souveränität der Verwaltung zu stärken. Die konsequente Förderung von Open Source Software und offenen Standards sei als zentrales Mittel benannt worden, um dieses Ziel zu erreichen. Nach der Hälfte der Wahlperiode müsse allerdings festgehalten werden, dass die Bundesregierung ihre Versprechen nicht einhalte, konstatiert Vitako. Die Umsetzung der guten Vorsätze aus dem Koalitionsvertrag gelinge der Koalition nicht besser als den Vorgängerregierungen.

Was darf digitale Souveränität kosten?

Indem der Staat seine Einkaufsmacht nutze, könnte er die Weichen für einen Weg aus den viel zu großen Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern digitaler Systeme stellen. Das Budget für Open-Source-Projekte sei dafür jedoch mit 48 Millionen Euro im Jahr 2023 viel zu knapp bemessen – es müsse für das kommende Jahr deutlich erhöht werden.
Für einen konsequenten Kurswechsel im Sinne des Koalitionsvertrages müsste die öffentliche Hand mindestens ebenso viele Gelder für Open-Source-Lösungen aufwenden, wie derzeit für proprietäre Angebote und Cloud-Services ausgegeben werden. Tatsächlich sei das Gegenteil der Fall: Schon im letzten Haushalt wurden nur einige wenige, wenn auch sehr wichtige, Einzelprojekte aus dem Open-Source-Bereich finanziert. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf sollen diese Minimal-Initiativen nun halbiert werden. Es werde genau an den Stellen gespart, wo Alternativen zu proprietären Strukturen aufgebaut werden sollen. Gleichzeitig werde mit dem Abschluss von milliardenschweren Rahmenverträgen mit proprietären Anbietern wie beispielsweise Oracle genau in die entgegengesetzte Richtung gesteuert. Dies sei unverständlich. Bleibe der Haushaltsplan unverändert, bedeute das die Beerdigung der im Koalitionsvertrag angekündigten Open-Source-Vorhaben und einen immensen Schaden für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Dieser werde sich in wenigen Jahren zeigen.

Haushaltsplan nachbessern

Die Ziele des Koalitionsvertrags dürfen keine wohlfeilen aber hohlen Worte bleiben, betonen Vitako, OSBA und die anderen Unterzeichner. Es ist beunruhigend, dass angesichts der bestehenden (geo)politischen Krisen für proprietäre Projekte Geld im Haushalt vorhanden ist, während für diejenigen Vorhaben, die nachhaltige Auswege aus den bestehenden digitalpolitischen Krisen eröffnen, die Gelder gestrichen werden.
Wenn nachhaltige digitale Alternativen aufgebaut werden sollen, müsse die Bundesregierung diese mit mindestens der gleichen Ernsthaftigkeit vorantreiben und finanzieren wie andere Projekte. Konsequenterweise müssten daher die Ausgaben für proprietäre Software im kommenden Haushalt gesenkt und die Ausgaben für Open Source Software gesteigert werden. Wenn die bisherigen Open-Source-Initiativen jetzt auch noch zusätzlich finanziell ausgebremst werden, müssen die Ziele der Bundesregierung als endgültig gescheitert betrachtet werden. Der Bundestag muss dies mit einer Nachbesserung des Haushaltsplans verhindern.





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