BundFITKO und Digitalisierungsbudget

[07.10.2019] Mit Inkrafttreten der Änderung des IT-Staatsvertrags wird die FITKO zum Jahresanfang 2020 als Unterbau des IT-Planungsrats errichtet. Zudem werden Bund und Länder bis 2022 ein Digitalisierungsbudget von 180 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Am 1. Oktober 2019 ist der Erste Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG – in Kraft getreten. Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mitteilt, wird damit zum 1. Januar 2020 die Föderale IT-Kooperation (FITKO) als Anstalt öffentlichen Rechts in Frankfurt am Main errichtet (wir berichteten). Zudem haben sich Bund und Länder laut BMI darauf verständigt, für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget im Umfang von bis zu 180 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Die FITKO soll als operativer Unterbau des IT-Planungsrats sämtliche föderale Aktivitäten zur Digitalisierung der Verwaltung bündeln, die Projekte und Produkte des IT-Planungsrats koordinieren und controllen sowie die OZG-Umsetzung koordinieren. Das Gremium zeichnet zudem für die Konzeption und Weiterentwicklung der föderalen IT-Architektur verantwortlich. Das Digitalisierungsbudget soll laut Ministeriumsangaben in Projekte und Produkte für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen fließen, die auf allen föderalen Ebenen zum Einsatz kommen. Damit würden die bereits angelaufenen Arbeiten zur OZG-Umsetzung unterstützt.
Hans-Henning Lühr, Vorsitzender des IT-Planungsrats, sagte: „Ich freue mich sehr, dass der Bund und alle Länder es nach langjährigen intensiven Diskussionen geschafft haben, die FITKO zu gründen. Bereits im laufenden Jahr hat der Aufbaustab FITKO bei der Umsetzung des OZG wichtige Unterstützungsarbeiten geleistet. Mit der Errichtung der FITKO wird der IT-Planungsrat immer mehr zur Schaltzentrale in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Die Verpflichtung von Bund und Ländern zur Bereitstellung des Digitalisierungsbudgets in Höhe von 180 Millionen Euro bis 2022 unterstreicht, dass die Verwaltungen mit Hochdruck daran arbeiten, das Onlinezugangsgesetz erfolgreich umzusetzen.“





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