BitkomOZG-Änderungsgesetz verlangt Kooperation

[27.02.2024] Die nun beschlossene Novelle des Onlinezugangsgesetzes stellt laut dem Digitalverband Bitkom die Weichen für eine wirklich digitale Verwaltung. Ob das Änderungsgesetz Erfolg haben wird, hänge von der Kooperationsbereitschaft der Verwaltungsebenen ab.
Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst appelliert hinsichtlich des novellierten OZG an die Kooperation der Verwaltungsebenen.

(Bildquelle: Bitkom e.V.)

Am Freitag (23. Februar 2024) hat der Bundestag die Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschlossen. „Die Koalition nimmt damit wichtige Weichenstellungen für eine wirklich digitale Verwaltung vor“, bewertet dies Ralf Wintergerst, Präsident des Digitalverbands Bitkom. „Dazu gehören etwa durchgehend digitale Verwaltungsprozesse zumindest auf Bundesebene, aber auch zentral bereitgestellte und gemeinsam genutzte Basiskomponenten und eine verpflichtende Durchsetzung von Standards und offenen Schnittstellen.“ Von alleinstehenden Insellösungen gelte es, sich zu verabschieden. Gleichzeitig seien mehr Mittel für Investitionen in eine moderne IT-Infrastruktur notwendig. „Nachdem im Zuge der Haushaltsplanung 2024 Einsparungen vorgenommen wurden, brauchen wir an dieser Stelle im Laufe des Jahres eine Kehrtwende“, meint Wintergerst. 

Die gesetzliche Grundlage für eine digitale Verwaltung sei mit dem OZG-Änderungsgesetz geschaffen. „Jetzt müssen Bund, Länder und Kommunen die Umsetzung vorantreiben. Dazu gehört zum Beispiel, dass Best Practices wo immer möglich kopiert werden und dass Verwaltungsleistungen, die einen hohen Standardisierungsgrad aufweisen, den Kommunen vom Bund zur Verfügung gestellt werden.“

An dieser Bereitschaft zur Kooperation hängt laut Wintergerst der Erfolg der Gesetzesnovelle. Denn die habe in der vorliegenden Form eine Schwäche: „Der Umsetzungsdruck aufseiten der Verwaltung wird nicht ausreichend erhöht.“ Es sei zwar ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen vorgesehen. Der bleibe allerdings zahnlos, weil zu viele Ausnahmemöglichkeiten eröffnet werden. „Außerdem sollten Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger das Recht erhalten, die erneute Angabe von Daten zu verweigern, wenn diese Daten bereits bei einer öffentlichen Stelle vorliegen. Das ist bislang nicht vorgesehen.“





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