BfDITätigkeitsbericht für 2021

[20.04.2022] Der 30. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt vor. Das Pandemiegeschehen wirkt nach wie vor auf den Datenschutz. Daneben seien in der Legislatur auch umfassende Gesetze vorgelegt worden.
Die pandemische Lage hat auch 2021 die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit bestimmt.

Die pandemische Lage hat auch 2021 die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit bestimmt.

(Bildquelle: panchyk/123rf.com)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgestellt. Wie bereits 2020 (wir berichteten) hat die pandemische Lage auch im Jahr 2021 die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit bestimmt. Zudem habe die abgelöste Bundesregierung zum Ende der Legislaturperiode eine ganze Reihe umfangreicher Gesetze vorgelegt, zum Beispiel das IT-Sicherheitsgesetz (wir berichteten) oder die neuen Telekommunikationsgesetze TKG und TTDSG. Auch aus dem Bundesministerium für Gesundheit habe Kelbers Behörde viele Regelungsentwürfe erhalten – fast immer mit deutlich zu kurzer Frist zur Stellungnahme, wie der BfDI kritisch anmerkt. Neben Pandemiethemen hat sich der BfDI auch mit der Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) und dem Umgang mit Forschungsdaten beschäftigt. Außerdem erreichten den BfDI im vergangenen Jahr 10.106 Meldungen von Datenschutzverstößen und 622 Eingaben mit Bezug zum Informationsfreiheitsrecht. Bürger wendeten sich mit 6.829 Beschwerden und Eingaben an den Bundesdatenschutzbeauftragten.

Pandemiethemen

Viel Raum nahm unter den Pandemiethemen die Diskussion der Corona-Warn-App ein, die seit Juni 2020 in den App-Stores von Google und Apple heruntergeladen werden kann. Der BfDI-Bericht spricht sich sehr deutlich dafür aus, die Folge- und Weiterentwicklung der Corona-Warn-App so weit wie möglich unabhängig von den Betriebssystemherstellern Apple und Google zu machen, um die fehlende digitale Souveränität in der EU nicht noch weiter zu zementieren.
Auch mit Aspekten des mehrmals angepassten Infektionsschutzgesetzes befasst sich der Bericht, der in der Nacherfassung von Impfungen und 3G am Arbeitsplatz eine der datenschutzrechtlichen Herausforderungen der Pandemiebekämpfung sieht. Bei den Nachtragungen im Impfausweis – die derzeit durch Apotheken vorgenommen werden kann – soll eine risikogeneigte Datenverarbeitung zur Methode werden. Dies gehöre bei der zu erwartenden Evaluation des Infektionsschutzgesetzes auf die Agenda, so der Bericht.
Eine gesetzliche Regelung sieht zudem eine Pflicht der Arbeitgeber zur Prüfung des 3G-Status ihrer Beschäftigten vor Zutritt zur Arbeitsstätte vor. Hier müssten unbedingt datenschutzrechtliche Grundsätze berücksichtigt werden, etwa die Datenminimierung und die Speicherbegrenzung sowie die besonderen Vorgaben für die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten. Auch sollten die 3G-Daten durch technisch-organisatorische Maßnahmen vor der unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte geschützt werden.

Datenstrategie der Bundesregierung

2021 hat die Bundesregierung eine Datenstrategie vorgelegt, in der sie ihre Maßnahmen zur Förderung der Digitalwirtschaft bündelt. Sie ist damit dem Vorbild der Europäischen Kommission gefolgt, die im Februar 2020 die maßgebende EU-Datenstrategie vorgelegt hatte. Die Zielsetzungen der Datenstrategie seien – auch angesichts des Bekenntnisses zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – sachgerecht, urteilt Kelbers Bericht. Allerdings habe die Datenstrategie insgesamt trotz einiger verbaler Bekenntnisse wenig Konkretes oder Neues vorgeschlagen.
Zudem komme es in den auf Grundlage der EU-Datenstrategie geschaffenen europäischen Gesetzesvorhaben (DGA, DSA) zu zweideutigen Formulierungen, bei denen nicht klar wird, ob Datenschutz gilt, oder ob ausschließlich Verarbeitungen nicht-personenbezogener Daten geregelt werden. Übergreifend fehle es letztlich an einer datenschutzrechtlichen Einordnung der geplanten Datenökonomie im Hinblick auf den neuen Verarbeitungsstandard aus Big Data in Kombination mit KI-Anwendungen. Hier seien weitere Untersuchungen und gesetzliche Anstrengungen notwendig.

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Das Verwaltungsportal des Bundes – kurz Bundesportal – und das Nutzerkonto Bund (wir berichteten) sind wichtige Elemente, um Verwaltungsleistungen des Bundes, aber auch der Länder und Kommunen für Bürger und Unternehmen erreichbar zu machen. Der regelmäßige Austausch zwischen dem BfDI und dem Bundesinnenministerium (BMI) zu den verbundenen datenschutzrechtlichen Fragestellungen sei ein gutes Beispiel für eine gelebte und wirkungsvolle Beratung der Bundesregierung mit Vorbildcharakter für andere Projekte, so der Bericht.
Auch bei dem Projekt „Elektronisches Gesetzgebungsverfahren des Bundes“ (E-Gesetzgebung) als Teil der Dienstekonsolidierung der Bundesregierung sei die Zusammenarbeit mit dem BMI durch konstruktive Beratung gekennzeichnet gewesen, so der BfDI. Bei dem Projekt soll eine einheitliche IT-Basis geschaffen werden, die es erlaubt, Rechtsetzungsverfahren des Bundes medienbruchfrei zu gestalten. Dabei werden auch personenbezogene Daten von Beschäftigten der beteiligten Behörden verarbeitet. Das iterative Vorgehen im Projekt habe eine engmaschige Datenschutzberatung notwendig gemacht.





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