SachsenZiele des Koalitionsvertrags begrüßt

[16.04.2025] Sachsen unterstützt die im neuen Koalitionsvertrag umrissenen digitalpolitischen Vorhaben – darunter antragslose Verwaltungsleistungen, die DeutschlandID und zentrale IT-Kompetenzen des Bundes. Auch eine Grundgesetzänderung hält das Land für notwendig.
Wehende Flagge mit dem Landeswappen von Sachsen.

Sachsen begrüßt das angestrebte Vorangehen der neuen Bundesregierung in wichtigen digitalpolitischen Fragen.

(Bildquelle: argus456/123rf.com)

Die Sächsische Staatskanzlei begrüßt die digitalpolitischen Schwerpunkte im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung (wir berichteten). Dieser sehe zentrale Schritte zur Modernisierung von Staat und Verwaltung vor, erklärte Daniela Dylakiewicz, Amtschefin der Staatskanzlei und Beauftragte für Informationstechnologie des Freistaates (CIO). Sachsen unterstütze ausdrücklich die Einführung antragsloser Verwaltungsleistungen, den Ausbau der digitalen Identifikation mit der DeutschlandID sowie die Registermodernisierung. Auch dass der Bund künftig für bestimmte digitalisierbare Verwaltungsaufgaben Verantwortung übernehmen soll, wird positiv bewertet. „Damit der Bund digitale Verwaltungsverfahren regeln und IT-Systeme errichten, betreiben und zur Mitnutzung zur Verfügung stellen kann, muss das Grundgesetz geändert werden. Sachsen wird das unterstützen“, sagte Dylakiewicz, die aber auch anmahnte, dass das geplante neue Digitalministerium schnell ins Handeln kommen und sich zügig mit den Ländern abstimmen müsse.

Zudem sollen laut Koalitionsvertrag Landesaufgaben und Verwaltungsprozesse auf den Prüfstand gestellt werden, um dauerhaft leistungsfähige Verwaltungen bei begrenzten Ressourcen sicherzustellen. Vorgesehene Öffnungs- und Experimentierklauseln könnten nach Einschätzung der Staatskanzlei neue Spielräume für Innovationen schaffen – in der Verwaltung ebenso wie in der Wirtschaft. Auch Aussagen zur EU-Politik und Medienregulierung finden in Sachsen Zustimmung. Der Vertrag enthalte ein Bekenntnis zur Kohäsionspolitik der EU sowie Maßnahmen gegen Hass und Desinformation auf digitalen Plattformen. Einnahmen aus einer geplanten Abgabe großer Plattformen könnten nach Einschätzung der Staatskanzlei die regionale Medienvielfalt stärken.





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