GesetzgebungDigitalcheck für Bayern

[21.05.2024] In Bayern soll ein Digitalcheck für alle neuen Gesetzesnormen eingeführt werden. Eine entsprechende ressortübergreifende Servicestelle wurde im Staatsministerium für Digitales eingerichtet, diese soll bei der Erstellung digitaltauglicher Normen beraten.
Wireframe-Fragik in Blautönen vor Schwarz: Paragrafenzeichen und Waage mit zwei Waagschalen.

Der Digitalcheck soll gewährleisten, dass neue Gesetzesvorhaben besser digital umsetzbar sind.

(Bildquelle: Conny Schneider/Unsplash)

Der Digitalcheck soll dafür sorgen, dass die Digitaltauglichkeit neuer gesetzlicher Regelungen von Beginn an mitgedacht wird. Kürzlich hat die Bayerische Staatsregierung die Einführung eines Digitalchecks für sämtliche ihrer Gesetzentwürfe und alle neuen Verordnungen im Freistaat kurz zuvor beschlossen. Darauf reagierte jetzt der Bayerische Normenkontrollrat (BayNKR). Das Gremium hat die Einführung des Digitalchecks ausdrücklich begrüßt und seine Bedeutung für den Bürokratieabbau in der Staatsverwaltung unterstrichen. Das berichtet das bayerische Staatsministerium für Digitales (StMD), das den Digitalcheck durchführen wird.

Digitalminister Fabian Mehring dankte dem Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung und Vorsitzenden des Bayerischen Normenkontrollrats für die kompetente Begleitung der Einführung des Digitalchecks. „Um das volle Potenzial der Digitalisierung ausschöpfen zu können, sind digitaltaugliche Normen unerlässlich. Ab sofort kommen alle Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Staatsregierung schon vor ihrer Beratung im Landtag auf den digitalen Prüfstand im Digitalministerium“, sagte Mehring. Das Digitalministerium fungiere dabei als zentrale Serviceeinheit im Freistaat, die sicherstelle, dass neue Digitalisierungshemmnisse vermieden und bestehende Hindernisse sukzessive abgebaut werden.

Zentralstelle eingerichtet

Von Beginn an digitaltaugliche Gesetze und Verordnungen ermöglichen den digitalen Vollzug und sorgen für Entbürokratisierung, Praxistauglichkeit und Nutzerfreundlichkeit des bayerischen Landesrechts. In digitaltauglichen Normen sieht die Staatsregierung eine Grundvoraussetzung für den modernen digitalen Staat und eine innovative Verwaltungspraxis. Das Digitalministerium erwartet die Ersparnis finanzieller und personeller Ressourcen. Zudem helfe das Verfahren dabei, „Digitalisierungspotenziale zugunsten einer digitalen Dividende zu heben und Barrierefreiheit sowie Inklusion zu gewährleisten“.

Im Staatsministerium für Digitales wurde eine Zentralstelle für den Digitalcheck eingerichtet. Diese Einheit soll fortan allen Staatsministerien als ressortübergreifende Servicestelle dienen, indem sie bei der Erstellung digitaltauglicher Normen berät und unterstützt. Dies geschieht unter Einbeziehung der byte – Bayerische Agentur für Digitales, um die dort und im StMD gebündelten Fachkenntnisse für die gesamte Staatsregierung nutzbar zu machen.





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