NKR-GutachtenVerwaltungsaufgaben besser bündeln

Der PD-Direktor Philipp Denker, NKR-Mitglied Dorothea Störr-Ritter und die stellvertretende NKR-Vorsitzende Sabine Kuhlmann stellten das neue Gutachten in der Bundespressekonferenz (BPK) vor.
(Bildquelle: NKR)
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat sein neues Gutachten unter dem Titel „Bündelung im Föderalstaat – zeitgemäße Aufgabenorganisation für eine leistungsfähige und resiliente Verwaltung“ vorgelegt. Erstellt wurde es vom Beratungsunternehmen PD. Es enthält konkrete Vorschläge für gebündelte und vereinfachte Aufgabenstrukturen im deutschen Verwaltungsgefüge, um den Staat und seine Leistungen schneller und zuverlässiger zu machen. Am Beispiel von drei Verwaltungsleistungen – Antrag und Erteilung einer Fahrerlaubnis, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Einkommensprüfung – stellt das Gutachten dar, wie einzelne Prozessschritte stärker zusammengefasst werden können. Die Vorschläge sollen dazu beitragen, die kommunale Ebene bei der Bewältigung der Personal-, Leistungs- und Finanzierungsprobleme effektiv zu entlasten und dadurch die subsidiäre Aufgabenerfüllung zu stärken, betonte NKR-Mitglied Dorothea Störr-Ritter. Das Paper richtet sich an die nächste Bundesregierung: Dieser sollten neue, realistische Wege aufgezeigt werden, wie sie diese Transformation steuern, organisieren und zeitnah umsetzen kann, so der Berichterstatter des NKR für digitale Verwaltung und digitaltaugliches Recht, Malte Spitz.
Verwaltung an der Belastungsgrenze
Da das Aufgabengeflecht des Staates über Jahrzehnte angewachsen und immer zersplitterter geworden sei, stoße die öffentliche Verwaltung nun an ihre Belastungsgrenze. Dies habe zur Folge, dass Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates verlören, so die stellvertretende NKR-Vorsitzende Sabine Kuhlmann bei der Vorstellung des Gutachtens in der Bundespressekonferenz. Daher schlägt der NKR eine verstärkte Bündelung im Verwaltungsföderalismus vor. Damit könnten die Leistungsfähigkeit des Staates und die Resilienz einer serviceorientierten Verwaltung deutlich gesteigert werden, so Kuhlmann: „Unsere Vorschläge sind bereits jetzt praktisch umsetzbar, da sie schrittweise angegangen werden können und wir nicht gleich die große Staatsreform fordern.“ Eine erste rechtswissenschaftliche Beurteilung hat diese Annahme bestätigt. Der NKR kündigte bereits ein Folgegutachten an, das die verfassungsrechtliche Dimension näher untersuchen soll.
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