OZG 2.0Einigung im Vermittlungsausschuss

[13.06.2024] Nachdem das vom Bundestag verabschiedete OZG-Änderungsgesetz im Bundesrat gescheitert war, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Gestern hat dieser einen Einigungsvorschlag vorgelegt, dem aber vor Inkrafttreten der Bundestag zustimmen muss. Dies könnte noch in dieser Woche passieren.
Blick in einen Sitzungssaal

Der Vermittlungsausschuss am 12. Juni 2024. Ein zentraler Punkt des OZG-ÄndG ist die Schaffung einer bundesweiten Online-Authentifizierungslösung.

(Bildquelle: Bundesrat | Steffen Kugler)

Im März 2024 hatte der Bundesrat der Novelle des Onlinezugangsgesetzes – dem so genannten OZG 2.0 – seine Zustimmung verweigert. Die Länderkammer gab dabei zur Begründung an, dass der Entwurf die finanziellen, technischen und rechtlichen Lasten unverhältnismäßig auf die Länder und Kommunen verlagere, ohne für ausreichende Klarheit und Beteiligung zu sorgen. Um Kooperation und faire Lastenverteilung sicherzustellen, wurde eine grundlegende Überarbeitung gefordert. Daraufhin war der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen worden. In seiner gestrigen Sitzung (12. Juni 2024) hat das Gremium einen Einigungsvorschlag für das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung vorgelegt.

BundID wird DeutschlandID

Wie der Bundesrat berichtet, schlägt der Vermittlungsausschuss nun vor, dass das bereits etablierte ELSTER-Software-Zertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwendet werden können.

Zudem soll perspektivisch die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer für den Zugang zu Online-Diensten nur noch über ein zentrales, bundesweites Nutzerkonto erfolgen. Hier räumt die geänderte Fassung des Onlinezugangsgesetzes einen Übergangszeitraum von drei Jahren ein, in dem die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer auch über die bisherigen Nutzerkonten der Länder erfolgen kann. Um den Ländern mehr Flexibilität und Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer bisherigen Nutzerkonten auf das zentrale Nutzerkonto (BundID) zu ermöglichen, schlägt der Vermittlungsausschuss vor, die Übergangsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen und die BundID soweit funktioniert, dass eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen möglich ist.

Es wird außerdem vorgeschlagen, die BundID zu einer DeutschlandID weiterzuentwickeln. Der Migrationsprozess und der Ausbau der DeutschlandID sollen durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden.

Erklärung zu Registermodernisierung und Once-Only

Bund und Länder sollen gemäß dem Einigungsvorschlag das Gesetz gemeinsam evaluieren. Zur Auswertung soll der IT-Planungsrat die Erfüllungsaufwände ermitteln, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz und weiteren Gesetzen ergeben, soweit diese auch für die Länder gelten.

Der Vermittlungsausschuss einigte sich außerdem auf eine begleitende Protokollerklärung. In dieser stellt er unter anderem fest, dass es weiterer Anstrengungen bei der Registermodernisierung bedürfe, um das Ziel vollständig digitaler medienbruchfreier Prozessketten zu erreichen und Verwaltungsleistungen noch stärker service- und bürgerorientiert zur Verfügung zu stellen. Er fordert eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips, das heißt, Daten sollen durch Verwaltungen nicht doppelt erfasst werden müssen. Bund und Länder würden daher schnellstmöglich in einem Staatsvertrag die für ein Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS) erforderlichen rechtlichen und finanziellen Regelungen treffen.

Wenn der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche annimmt, könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag (14. Juni 2024) zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.





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